Ab heute, 24. März 2022 gilt wieder eine neue Maßnahmenverordnung. Dies betrifft auch unsere Sportstätten. Somit gilt in allen Innenräumen (Kantine, Vereinsheim, Sporthallen) wieder FFP-2 Maskenpflicht!

Eine generelle Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen:

  • in Sportstätten (außer bei der Sportausübung)
  • bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. im Theater, der Oper, im Kino etc.) und
  • bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.) hat der Veranstalter aber eine „Wahlmöglichkeit“. Entscheidet sich dieser für eine 3-G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.

Hier die Verordnung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_121/BGBLA_2022_II_121.html